
Alle Jahre wieder
Bärenstein (Erzgebirgskreis) (ots) – In den letzten 6 Tagen wurden durch die Streifen der Bundespolizeiinspektion Chemnitz insgesamt 8 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz festgestellt. In jedem Fall handelte es sich um verbotene Pyrotechnik aus Tschechien. Dabei reichten die Mengen von 1 „Kugelbombe“, 40 Stück „La Bomba“, oder bis zu 1500 Stück am heutigen 18.12.2013 in Bärenstein. Grund der Sicherstellung durch die Bundespolizei waren fehlende Zulassungen (BAM-Zulassungszeichen oder CE-Zeichen), verfälschte CE-Zeichen oder der Nichtbesitz einer Erlaubnis zum Erwerb und Umgang für z.B Feuerwerk der Kategorie 3. Alle sichergestellten Feuerwerkskörper wurden der Vernichtung zugeführt. Durch die Bundespolizei wird in allen Fällen wegen einer Straftat wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.
Illegale Pyrotechnik: Bundespolizei und Zoll warnen gemeinsam vor Gefahren In der Vorweihnachtszeit wird nicht nur an Geschenke gedacht, es beginnen auch die Vorbereitungen zum Jahreswechsel. Ganz klar: Feuerwerk gehört für viele Menschen in Deutschland dazu. Verkauf und Zulassung von pyrotechnischen Gegenständen sind in Deutschland einheitlich geregelt. In Deutschland erhältliche legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein auf- wändiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. In anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekaufte, legale Feuerwerkskörper werden grund sätzlich durch die dortigen zuständigen Stellen geprüft. Allerdings registrieren Zoll und Bundespolizei spätestens im Dezember eine alljährlich zunehmende Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern, besonders aus Polen und Tschechien. Diese Pyrotechnik ist in allen Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Die Gesamtthematik ist höchst aktuell: Im letzten Jahr wurden durch die Bundespolizei sowie durch die mobilen Kontrolleinheiten der Zollverwaltung jeweils ca. 80.000 pyrotechnische Gegenstände sichergestellt, davon alleine jeweils mehr als die Hälfte im Monat Dezember. Der Gesetzgeber hat aufgrund der davon ausgehenden Gefahr, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen die Vorschriften des
Sprengstoff- und/ oder Zollrechts. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Jeder Umgang mit und jede Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik ist in Deutschland verboten! Ausschließlich
Artikel mit BAM- Zulassungszeichen oder CE- Zeichen sind
erlaubt. Mit Freude den Jahreswechsel erleben – mit den Tipps von Bundespolizei und Zoll:
– Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern.
– Achten Sie immer darauf, dass die BAM- oder CE-Zeichen nicht gefälscht sind.
– Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise, damit Sie und unbeteiligte Personen nicht zu Schaden kommen.
– Achten Sie auf ausreichend Platz beim Anzünden der Feuerwerkskörper.
– Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden.
Quelle: Bundespolizei
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